Keine Angst vor dem Recht bei der Innenentwicklung und dem Flächensparen

Online-Workshop

gemaltes Bild von Häusern in ländlicher Region

Die in den Kommunen oftmals geäußerte Argumentation „gegen“ eine Innentwicklungsstrategie ist: „Wir kommen an die Potenziale nicht ran!“. Die gemeindliche Anwendung des Baugesetzbuchs ermöglicht jedoch durchaus Steuerungsmöglichkeiten. Das Potpourri der Rechtsinstrumente kann Bauland aktivieren: Ein zentraler Bestandteil einer Strategie zur Vermeidung zukünftiger Baulücken ist der gemeindliche Zwischenerwerb oder städtebauliche Zielbindungsvertrag. Das Baugesetzbuch kennt auch ein öffentlich-rechtliches, durch Bescheid auferlegtes Baugebot, das den Eigentümer verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist sein Grundstück zu bebauen. Im Einzelfall lohnt die Prüfung, Bebauungspläne aufzuheben oder teilweise zurückzunehmen bzw. Flächennutzungspläne zu überarbeiten. Die Begründung und Ausübung von Vorkaufsrechten ermöglicht es, Grundstücke zu erwerben und auf diesem Weg oder über Abwendungserklärungen des Käufers die Bebauung sicherzustellen. Das gebotene Instrument gilt es zur gebotenen Zeit einzusetzen.

Diese Themen diskutieren wir gemeinsam mit Ihnen im Online-Workshop am 25. Januar 2024, zu dem wir Sie hoffentlich zahlreich begrüßen dürfen.

Das Programm finden Sie hier.

Wir bitten um Anmeldung bis zum 19. Januar 2024 unter: >> https://eveeno.com/einsteigertage-recht-innenentwicklung

 

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