Novellierte Förderrichtlinie für die Förderung von "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" des Bundesumweltministeriums (BMU)

Das Programm unterstützt Vorhaben, die Antworten auf die Folgen des Klimawandels liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Initiiert wurde das Programm im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) an den Klimawandel, um die Eigenvorsorge auf regionaler und lokaler Ebene zu stärken. Es sind zwei Förderschwerpunkte vorgesehen (A + B). Im Förderschwerpunkt A werden die Erstellung und Umsetzung eines nachhaltigen Anpassungskonzeptes durch Klimaanpassungsmanager*innen unterstützt. Dieser Teil sieht die Förderung einer Personalstelle vor und erstmals können auch ausgewählte investive Maßnahme umgesetzt werden. Der Förderschwerpunkt B begünstigt innovative Modellprojekte. Bereits im letzten Quartal 2021 wird das Förderfenster A "Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement" geöffnet, die Möglichkeit zur Antragstellung für den Förderschwerpunkt B "Innovative Modellprojekte für die Klimaanpassung" folgt 2022. Auf der Internetseite der ZUG gGmbH können sich Interessierte registrieren, um über den Beginn des Förderfensters und der -konditionen informiert zu werden. Auf der Website des BMUs kann die novellierte Förderrichtlinie eingesehen werden.

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