Förderfenster für neue Anträge im Rahmen der novellierten Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) ist geöffnet
Das Förderfenster für neue Anträge im Rahmen der novellierten Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) ist vom 15. Mai bis zum 15. August 2023 geöffnet.
Laut Förderrichtlinie sind allgemein antragsberechtigt:
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen)
- Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände.
Eine weitere Voraussetzung ist der Bezug der Antragstellenden zu vulnerablen Personengruppen. Menschen, die wegen ihrer körperlichen und/ oder seelischen Beeinträchtigung oder ihrer sozialen Situation beziehungsweise aktuellen Lebensphase benachteiligt sind, gelten als vulnerable Personen im Sinne dieser Richtlinie. Soziale Einrichtungen können gefördert werden, wenn die Zielgruppe für ihre Leistungen zu mindestens 70 Prozent aus vulnerablen Personen besteht.
Ausnahmeregelung: Die Förderung im Förderschwerpunkt 3 richtet sich ausschließlich an gemeinnützige freie Trägerschaften sozialer Einrichtungen (z. B. Wohlfahrtsverbände). Öffentlich-rechtlich organisierte Trägerschaften sind in diesem Förderschwerpunkt nicht antragsberechtigt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Abschnitt 3 der Förderrichtlinie sowie in den Merkblättern zu den jeweiligen Förderschwerpunkten.
Folgende Förderschwerpunkte werden angeboten:
Förderschwerpunkt 1: Konzepterstellung
Förderschwerpunkt 2: Umsetzung vorbildhafter Klimaanpassungsmaßnahmen
Förderschwerpunkt 3: Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft
Detaillierte Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf den Seiten von Zukunft Umwelt Gesellschaft (ZUG).