Förderungen
Förderdatenbanken

- EU-Fördermittelkompass für Kommunen 2021-2027
- Online Förderwegweiser der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)
- Förderwegweiser (Bayern): Überblick und ausführliche Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
- EU-Fördergelder für die Kommune – Einstieg und Wegweiser: Übersicht über Strukturprogramme und unterschiedliche EU-Fördertöpfe
- Informationen der Deutschen Vernetzungsstelle Ländlicher Raum (DVS) zu Fördermöglichkeiten für Projekte im ländlichen Raum
- Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
- Förderfibel Umweltschutz des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
- Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern
- Infoseite zur Finanzierung von Klimaschutzvorhaben
Förderungen bayernweit oder bundesweit:

Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald)
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: Eine Antragstellung ist innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums bei dem für den Betrieb zuständigen Revierförster am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich. Die untere Naturschutzbehörde beim jeweiligen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt prüft, ob eine Maßnahme die Voraussetzungen für die Teilnahme am Vertragsnaturschutz erfüllt. (Update Dezember 2024: Aktuell können Anträge bis zum 30. Mai 2025 eingereicht werden)
- Geldgeber: Freistaat Bayern
- Zielgruppe: Private und körperschaftliche Waldbesitzer, Rechtler, von Waldbesitzern beauftragte Vereine, Verbände und Vereinigungen von Waldbesitzern
- Themenfeld: Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald bietet eine Fülle an unterschiedlichen Maßnahmen für ein Mehr an Naturschutz in unseren Wäldern: Vom Erhalt eines einzelnen Biotopbaums bis zur Fortführung historischer Waldnutzungsformen wie Nieder- oder Mittelwald. Insbesondere der Erhalt von Totholz und Biotopbäumen, die für eine Vielzahl von Pilz-, Moos-, Insekten- und Flechtenarten die Lebensgrundlagen bilden, steht im Mittelpunkt der Förderung.
- Fördersumme: Zuwendungen werden als Projektförderung im Weg der Festbetragsfinanzierung (Pauschalen) gewährt. Die Anlage der Richtlinie enthält die Fördersätze der jeweiligen Maßnahmen.
- Anforderungen: k. A.
- Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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Förderinitiative "Klima wandel(t) Innenstadt" des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: k. A.
- Geldgeber: Freistaat Bayern
- Zielgruppe: Fördermittel über Gemeinden auch für private Immobilieneigentümer
- Themenfeld: Unterstützung für Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördersumme: Freistaat gibt Zuschüsse der Städtebauförderung mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent
- Anforderungen: k. A.
- Link zur Webseite: Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Sonderförderprogramm "Kommunale Trinkbrunnen"
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: vorläufig bis 31.12.2024
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Zielgruppe: Zuwendungsempfänger gemäß Nr. 3 RZWas 2021
- Themenfeld: Bau von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum
- Fördersumme: Die Zuwendung beträgt 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben nach Nr. 4, maximal 15.000 Euro je Trinkbrunnen-Projekt
- Anforderungen: kostenfreie Wasserentnahme, Anbringen einer Informationstafel, Abbau bzw. Stilllegung der Anlage in der kalten Jahreszeit, ansprechend gestaltet unter dem aktuellen Stand der Technik, Erfüllung der hygienischen Anforderungen
- Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Regional-Nahversorgungsrichtlinie des Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: k. A.
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
- Zielgruppe: Landkreise und kreisfreie Städte
- Themenfeld: Ernährungssouveränität, kurze Transportwege, regionale Wirtschaftskreisläufe
- Fördersumme: einmalig maximal 10.000 € pro Zuwendungsempfänger
- Anforderungen: Vernetzung von Handelspartner*innen unter Einbeziehung von regionalen direktvermarktenden Kleinst- und Kleinunternehmen (Landwirte, kleines Ernährungshandwerk)
- Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie (bayern.de)

Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: fortlaufend
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Zielgruppe: in Bayern ansässige Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Kommunalunternehmen nach Art. 89 der Gemeindeordnung und gemeinsame Kommunalunternehmen nach Art. 49 KAG.
- Themenfeld: wasserwirtschaftliche Maßnahmen
- Fördersumme: Der Anteil aller Zuwendungen (auch aus anderen
Förderprogrammen) darf maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Siehe auch 5.4 in den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben. - Anforderungen: Siehe Anlage 1 in den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben.
- Link zur Webseite: Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben in Bayern

Dorferneuerung (DorfR) (Umweltschutz und Klimaanpassung)
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: neue Dorferneuerungsrichtlinie seit 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Zielgruppe: Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern
- Themenfeld: Fokus auf Klimaanpassung, Klima- und Umweltschutz
- Fördersumme: Max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Ausnahme: Maßnahmen, für die auf Grundlage gesonderter Regelungen ein Höchstfördersatz von 90 Prozent zugelassen worden ist.
- Anforderungen: siehe Punkt 4 („Zuwendungsvoraussetzungen“) in den Dorferneuerungsrichtlinien
- Link zur Webseite: Dorferneuerung - DorfR - Förderfibel Umweltschutz und Energie (bayern.de)
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Dorferneuerung des StMELF
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: fortlaufend
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Zielgruppe: Bayerische Gemeinden und Dörfer
- Themenfeld: Diverse Maßnahmen im Bereich der Dorferneuerung, siehe „Förderbereiche“
- Fördersumme: je nach Bereich unterschiedlich, siehe „Fördersätze“
- Anforderungen: Die Gemeinde muss einen Antrag stellen und vom zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen werden. Die Dorferneuerung kann durchgeführt werden in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich Weilern und Einzelanwesen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang. Ein beteiligter Gemeindeteil soll in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben.
- Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Dorferneuerung in Bayern

Städtebauförderung
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: fortlaufend
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Zielgruppe: Bayerische Städte, Märkte und Dörfer grundsätzlich aller Größen
- Themenfeld: Sanierungsmaßnahmen, Maßnahmen der Sozialen Stadt, des Stadtumbaus, für Aktive Zentren, des Städtebaulichen Denkmalschutzes und der interkommunalen Daseinsvorsorge (im Bestand) sowie städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (v.a. für neue Gebiete, ggf. auch für die Konversion von Brachflächen) nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Gefördert werden entweder gebietsbezogene Gesamtmaßnahmen oder städtebauliche Einzelvorhaben. Siehe auch Förderschwerpunkte.
- Fördersumme: je nach Programm unterschiedlich (siehe Zusammenstellung der Städtebauförderung)
- Anforderungen: je nach Programm (siehe Förderprogramme)
- Link zur Webseite: Städtebauförderung - Städtebauliche Erneuerung in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: fortlaufend
- Geldgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Zielgruppe: Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen in Bayern
- Themenfeld: Umweltstudien mit Bezug auf Energiekonzepte, Umsetzungsbegleitung
- Fördersumme: bis zu 50 % bei kommunalen Gebietskörperschaften und Trägern kirchlicher oder anderer Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO bzw. bis zu 40 % bei Unternehmen, die keine KMU gemäß Anhang I AGVO sind; bis zu 70 % bei kommunalen Gebietskörperschaften für kommunale/regionale Energienutzungspläne; bis zu 70 % für die Umsetzungsbegleitung von kommunalen/regionalen Energienutzungsplänen. Die Förderhöchstsumme bei Energieeinsparkonzepten beträgt 50 000 Euro, bei der Umsetzungsbegleitung 40 000 Euro.
- Anforderungen: siehe Punkt 4. (Zuwendungsvoraussetzungen) der Förderrichtlinie (BayMBl. 2019 Nr. 88 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de))
- Link zur Webseite: Energieförderung - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (bayern.de)
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Förderschwerpunkt "Klimaschutz in Kommunen" (KommKlimaFöR)
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: fortlaufend
- Geldgeber: Freistaat Bayern
- Zielgruppe: Bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern, Mitglieder der Bayerischen Klima-Allianz können für ausgewählte Vorhaben Zuwendungen beantragen
- Themenfeld: Durchführung von Vorhaben zum Klimaschutz
- Fördersumme: Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:
bis zu 50 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse, falls eine Kombinierbarkeit mit der Kommunalrichtlinie des Bundes möglich ist)
bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)
bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf) - Anforderungen: Anträge bei den zuständigen Regierungen einreichen
- Link zur Webseite: Förderschwerpunkt Klimaschutz in Kommunen (bayern.de)
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