Förderungen

Förderungen bayernweit oder bundesweit:

Logo des Förderprogramms Klimaangepasstes Waldmanagement

Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: k.A.
  • Geldgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
  • Projektträger: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
  • Zielgruppe: Natürliche oder juristische Person, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne von § 2 des Bundeswaldgesetztes auf dem Gebiet der BRD bewirtschaftet
  • Themenfeld: Förderung von Maßnahmen eines klimaangepassten Waldmanagements, Stärkung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Wälder gegen die Folgen des Klimawandels
  • Fördersumme: Die Zuwendung wird flächenbezogen gewährt und beträgt bis zu 100 Euro pro Hektar. Die Höhe der Zuwendung ist u. a. abhängig von (I) der zuwendungsfähigen Waldfläche pro Betrieb, (II) der Durchführung des Kriteriums 2.2.12 der Richtlinie (natürliche Waldentwicklung), und (III) bereits gewährten Förderungen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in der Übersicht zur Berechnung der Zuwendungshöhe.
  • Link zur Webseite: Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement: Hintergrund (klimaanpassung-wald.de)

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Logo Z-U-G (Zukunft Umwelt Gesellschaft), welche die Förderung Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen abwickeln

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Antragstellung: 15. Mai 2023 bis 15. August 2023
  • Geldgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
  • Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Zielgruppe: Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen), gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände
  • Themenfeld: Klimaanpassung
  • Fördersumme: Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie Kommunen beträgt die Förderquote bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
    Bei finanzschwachen Kommunen sowie bei gemeinnützigen juristischen Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüssen, insbesondere Wohlfahrtsverbänden, beträgt die Förderquote bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Anforderungen: Einbringen von Eigenmitteln
  • Link zur Webseite: AnpaSo: Förderaufruf 2023 | Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) (z-u-g.org)

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Logo des Bundesprogramms Biologische Vielfalt

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
  • Zielgruppe: Natürliche oder juristische Personen mit Sitz bzw. Geschäftsstelle in der BRD
  • Themenfeld: Förderung von Maßnahmen, welche der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt zukommen
  • Fördersumme: Förderung beträgt höchstens 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten eines Vorhabens (2021: 45 Millionen Euro)
  • Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils notwendig
  • Link zur Webseite: https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/antrag-stellen.html

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Zwei Menschen sitzen vor einem Haus auf der Terrassenstufe

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2030
  • Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Projektträger: KFW
  • Zielgruppe: Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden  
  • Themenfeld: Energetische Sanierung von NWG und Wohngebäuden, Energetische Fachplanung und Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Fördersumme: Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss); Kommunale Antragsteller haben zudem die Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) zu beantragen. Weitere Informationen können der Richtlinie entnommen werden: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html
  • Link zur Webseite: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | KfW

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Logo der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)

Förderung einer Personalstelle "Klimaschutzkoordination" über die Kommunalrichtlinie

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Zielgruppe: übergeordnete Organisationen, die für untergeordnete, selbstständige Organisationseinheiten die Klimaschutzkoordination übernehmen, bspw. Landkreise, Sportbünde, Wohlfahrtsverbände
  • Themenfeld: Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
  • Fördersumme: Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können bis zu 90% Zuschuss erhalten
  • Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils
  • Link zur Webseite: 4.1.7 Einrichtung einer Klimaschutzkoordination | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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Mindmap mit dem Schriftzug in der Mitte: Klimaschutz geht uns alle an, steht symbolisch für die Kommunalrichtlinie

Kommunalrichtlinie

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Logo der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)

Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Fristen: Je nach Förderprogramm unterschiedliche Einreichungsfristen  
  • Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Zielgruppe: Kommunen, Unternehmen, Vereine, Bildungseinrichtungen
  • Förderprogramme: Kommunalrichtlinie, Innovative Klimaschutzprojekte, Kälte-Klima-Richtlinie, E-Lastenfahrrad-Richtlinie; Investive, kommunale Klimaschutz-
  • Modellprojekte: Klimaschutz durch Radverkehr
  • Fördersumme: je nach Förderprogramm
  • Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils
  • Link zur Webseite: Förderprogramme | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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Logo der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)

Koordination kommunaler Entwicklungspolitik (KEpol)

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: Antragstellung für Erstprojekte meist jährlich möglich; Erstprojekte können aktuell bis zum 30. Juni 2024 möglich
  • Geldgeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Auszahlung über die SKEW
  • Zielgruppe: Kommunalverwaltungen
  • Themenfeld: Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen; Förderung von Personal- und Sachkosten
  • Fördersumme: Anteilsfinanzierung: Erstprojekt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; Anschlussförderung über weitere zwei Jahre möglich
  • Anforderungen: Einbringen Eigen- und/oder Drittmittel
  • Link zur Webseite: Koordination Kommunale Entwicklungspolitik - SKEW (engagement-global.de)

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Logo für die Förderung Energetische Stadtsanierung

Zuschuss für die „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; Auszahlung über KFW
  • Zielgruppe: Kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe
  • Themenfeld: Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz im Quartier erhöht wird. Es können Sach- und Personalkosten finanziert werden. Zwei Bausteine:  Integriertes
  • Quartierskonzept: Sanierungsmanagement  
  • Fördersumme: Zuschuss in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten; Kombination mit weiteren Fördermitteln möglich
  • Anforderungen: Einbringen von Eigen-/Drittmittel
  • Link zur Webseite: Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432) | KfW

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Logo des Fördergrogramms EU – LIFE-Programm, Umweltförderprogramm

EU – LIFE-Programm, Umweltförderprogramm

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