Förderungen
Förderdatenbanken

- EU-Fördermittelkompass für Kommunen 2021-2027
- Online Förderwegweiser der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)
- Förderwegweiser (Bayern): Überblick und ausführliche Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
- EU-Fördergelder für die Kommune – Einstieg und Wegweiser: Übersicht über Strukturprogramme und unterschiedliche EU-Fördertöpfe
- Informationen der Deutschen Vernetzungsstelle Ländlicher Raum (DVS) zu Fördermöglichkeiten für Projekte im ländlichen Raum
- Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
- Förderfibel Umweltschutz des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
- Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern
- Infoseite zur Finanzierung von Klimaschutzvorhaben
Förderungen bayernweit oder bundesweit:

„Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte“ (Nakopa)
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: wiederkehrend, Für einen Projektstart ab 2025 muss eine Interessensbekundung bis zum 30. April 2024 vorliegen; Nach positiver Prüfung ist eine Antrageinreichung bis 30. Juni 2024 möglich
- Geldgeber: Im Auftrag von Engagement global mit den Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Projektträger: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
- Zielgruppe: Kommunalverwaltungen und die städtischen Bezirke für das Land Berlin und des Stadtstaates Hamburg. Als Projektpartner gilt die Kommune im Globalen Süden, mit denen der Zuwendungsempfänger eine partnerschaftliche Beziehung eingegangen ist.
- Themenfeld: Kommunale Entwicklungspolitik; Inhaltlich: Bezug zur Agenda 2030 und zur Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und damit zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
- Fördersumme: Die Höhe der beantragten Förderung muss zwischen 50.000 und 250.000 Euro liegen.
- Anforderungen: Die SKEW fördert Projekte im Kontext partnerschaftlicher Kommunalbeziehungen mit einem Land der DAC-Liste. Voraussetzung ist, dass die Projekte von den beiden Partnerkommunen gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden
- Link zur Webseite: Nakopa - SKEW (engagement-global.de)
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Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: wiederkehrend, aktuell bis zum 15. Oktober 2024
- Geldgeber: Im Auftrag von Engagement global mit den Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Projektträger: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
- Zielgruppe: Kommunalverwaltungen
- Themenfeld: Bezug auf den entwicklungspolitischen Wirkungskreis der Kommunen und kann sich auf eines oder mehrere der folgenden Themengebiete beziehen: Bildungs- und Informationsarbeit, konzeptionelle Weiterentwicklung / Qualifizierung, vernetztes Handeln, Süd-Nord / Nord-Süd Begegnungen
- Fördersumme: Pro Projekt zwischen 1.000 und 20.000 Euro; Für Süd-Nord/ Nord-Süd-Begegnungen sowie kleine Partnerschaftsprojekte können bis zu 50.000 Euro beantragt werden
- Anforderungen: Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen vom Antragssteller in Form von Eigen- und/ oder Drittmitteln erbracht werden. Die Projekte dürfen die Laufzeit von 12 Monaten nicht überschreiten. Sie müssen 2023 abgeschlossen werden.
- Link zur Webseite: Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik - SKEW (engagement-global.de)
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Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: k.A.
- Geldgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Projektträger: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
- Zielgruppe: Natürliche oder juristische Person, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne von § 2 des Bundeswaldgesetztes auf dem Gebiet der BRD bewirtschaftet
- Themenfeld: Förderung von Maßnahmen eines klimaangepassten Waldmanagements, Stärkung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Wälder gegen die Folgen des Klimawandels
- Fördersumme: Die Zuwendung wird flächenbezogen gewährt und beträgt bis zu 100 Euro pro Hektar. Die Höhe der Zuwendung ist u. a. abhängig von (I) der zuwendungsfähigen Waldfläche pro Betrieb, (II) der Durchführung des Kriteriums 2.2.12 der Richtlinie (natürliche Waldentwicklung), und (III) bereits gewährten Förderungen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in der Übersicht zur Berechnung der Zuwendungshöhe.
- Link zur Webseite: Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement: Hintergrund (klimaanpassung-wald.de)
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Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
- Wirkungsraum: bundesweit
- Antragstellung: 15. Mai 2023 bis 15. August 2023
- Geldgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- Zielgruppe: Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen), gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände
- Themenfeld: Klimaanpassung
- Fördersumme: Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie Kommunen beträgt die Förderquote bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Bei finanzschwachen Kommunen sowie bei gemeinnützigen juristischen Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüssen, insbesondere Wohlfahrtsverbänden, beträgt die Förderquote bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. - Anforderungen: Einbringen von Eigenmitteln
- Link zur Webseite: AnpaSo: Förderaufruf 2023 | Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) (z-u-g.org)

Bundesprogramm Biologische Vielfalt
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: fortlaufend
- Geldgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Zielgruppe: Natürliche oder juristische Personen mit Sitz bzw. Geschäftsstelle in der BRD
- Themenfeld: Förderung von Maßnahmen, welche der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt zukommen
- Fördersumme: Förderung beträgt höchstens 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten eines Vorhabens (2021: 45 Millionen Euro)
- Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils notwendig
- Link zur Webseite: https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/antrag-stellen.html

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2030
- Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Projektträger: KFW
- Zielgruppe: Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden
- Themenfeld: Energetische Sanierung von NWG und Wohngebäuden, Energetische Fachplanung und Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung
- Fördersumme: Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss); Kommunale Antragsteller haben zudem die Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) zu beantragen. Weitere Informationen können der Richtlinie entnommen werden: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html
- Link zur Webseite: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | KfW
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Förderung einer Personalstelle "Klimaschutzkoordination" über die Kommunalrichtlinie
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: fortlaufend
- Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- Zielgruppe: übergeordnete Organisationen, die für untergeordnete, selbstständige Organisationseinheiten die Klimaschutzkoordination übernehmen, bspw. Landkreise, Sportbünde, Wohlfahrtsverbände
- Themenfeld: Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
- Fördersumme: Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können bis zu 90% Zuschuss erhalten
- Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils
- Link zur Webseite: 4.1.7 Einrichtung einer Klimaschutzkoordination | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
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Kommunalrichtlinie
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus/Programmlaufzeit: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027
- Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- Zielgruppe: Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Akteur*innen
- Themenfeld: Klimaschutz
- Fördersumme: Für jeden Förderschwerpunkt der Kommunalrichtlinie gelten eigene Förderquoten (siehe 7.3 der Kommunalrichtlinie oder in der Förderquotentabelle)
- Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils, mindestens 15%, für finanzschwache Kommunen mindestens 10%
- Link zur Webseite: Kommunalrichtlinie | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
- Wirkungsraum: bundesweit
- Fristen: Je nach Förderprogramm unterschiedliche Einreichungsfristen
- Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- Zielgruppe: Kommunen, Unternehmen, Vereine, Bildungseinrichtungen
- Förderprogramme: Kommunalrichtlinie, Innovative Klimaschutzprojekte, Kälte-Klima-Richtlinie, E-Lastenfahrrad-Richtlinie; Investive, kommunale Klimaschutz-
- Modellprojekte: Klimaschutz durch Radverkehr
- Fördersumme: je nach Förderprogramm
- Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils
- Link zur Webseite: Förderprogramme | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Koordination kommunaler Entwicklungspolitik (KEpol)
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: Antragstellung für Erstprojekte meist jährlich möglich; Erstprojekte können aktuell bis zum 30. Juni 2024 möglich
- Geldgeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Auszahlung über die SKEW
- Zielgruppe: Kommunalverwaltungen
- Themenfeld: Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen; Förderung von Personal- und Sachkosten
- Fördersumme: Anteilsfinanzierung: Erstprojekt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; Anschlussförderung über weitere zwei Jahre möglich
- Anforderungen: Einbringen Eigen- und/oder Drittmittel
- Link zur Webseite: Koordination Kommunale Entwicklungspolitik - SKEW (engagement-global.de)
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