Förderungen

Förderungen bayernweit oder bundesweit:

Förderung für Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: einmal jährlich
  • Geldgeber: Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
  • Projektträger: Zentrum Klimaanpassung
  • Zielgruppe: Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Eigenbetriebe, Hochschulen, Verbände, Vereine, private Unternehmen (abhängig von den Förderschwerpunkten)
  • Themenfeld: Klimaanpassung und Natürlicher Klimaschutz, Einsatz naturbasierter Lösungen
  • Fördersumme: je nach Förderschwerpunkt
  • Anforderungen: siehe Förderaufruf, abhängig von Förderschwerpunkt
  • Link zur Webseite: Förderung zur Klimaanpassung | Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) (z-u-g.org)

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Hände pflanzen junge Pflanze in trockenen Boden

Investive, kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: wiederkehrende Förderfenster, kommender: März 2024
  • Geldgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
  • Projektträger: ZUG
  • Zielgruppe: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen. Details siehe Förderaufruf
  • Themenfeld: Abfallentsorgung; Abwasserbeseitigung; Energie- und Ressourceneffizienz; Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr; Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).
  • Fördersumme: Finanzierung erfolgt als Anteilfinanzierung; Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils
  • Link zur Webseite: Investive, kommunale Klimaschutz-Modellprojekte | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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Mehrere Wassertropfen fallen auf eine Wasserfläche

Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben

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Ein Haus mit Solardach

Dorferneuerung (DorfR) (Umweltschutz und Klimaanpassung)

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: neue Dorferneuerungsrichtlinie seit 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026
  • Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  • Zielgruppe: Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern
  • Themenfeld: Fokus auf Klimaanpassung, Klima- und Umweltschutz
  • Fördersumme: Max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Ausnahme: Maßnahmen, für die auf Grundlage gesonderter Regelungen ein Höchstfördersatz von 90 Prozent zugelassen worden ist.
  • Anforderungen: siehe Punkt 4 („Zuwendungsvoraussetzungen“) in den Dorferneuerungsrichtlinien
  • Link zur Webseite: Dorferneuerung - DorfR - Förderfibel Umweltschutz und Energie (bayern.de)

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Skizziertes Bild einer Kommune

Dorferneuerung des StMELF

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Zielgruppe: Bayerische Gemeinden und Dörfer
  • Themenfeld: Diverse Maßnahmen im Bereich der Dorferneuerung, siehe „Förderbereiche
  • Fördersumme: je nach Bereich unterschiedlich, siehe „Fördersätze
  • Anforderungen: Die Gemeinde muss einen Antrag stellen und vom zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen werden. Die Dorferneuerung kann durchgeführt werden in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich Weilern und Einzelanwesen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang. Ein beteiligter Gemeindeteil soll in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben.
  • Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Dorferneuerung in Bayern

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Bild eines modernen Mehrfamilienhauses

Städtebauförderung

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Ein Strommast steht vor einem Sonnenuntergang

Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • Zielgruppe: Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen in Bayern
  • Themenfeld: Umweltstudien mit Bezug auf Energiekonzepte, Umsetzungsbegleitung
  • Fördersumme: bis zu 50 % bei kommunalen Gebietskörperschaften und Trägern kirchlicher oder anderer Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO bzw. bis zu 40 % bei Unternehmen, die keine KMU gemäß Anhang I AGVO sind; bis zu 70 % bei kommunalen Gebietskörperschaften für kommunale/regio­nale Energienutzungspläne; bis zu 70 % für die Umsetzungsbegleitung von kommunalen/regionalen Energienutzungsplänen. Die Förderhöchstsumme bei Energieeinsparkonzepten beträgt 50 000 Euro, bei der Umsetzungsbegleitung 40 000 Euro.
  • Anforderungen: siehe Punkt 4. (Zuwendungsvoraussetzungen) der Förderrichtlinie (BayMBl. 2019 Nr. 88 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de))
  • Link zur Webseite: Energieförderung - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (bayern.de)

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Zwei Hände halten Erde mit einer kleinen Pflanze umschlossen, zwei weitere Hände ohne Inhalt nähern sich diesen Händen

Förderschwerpunkt "Klimaschutz in Kommunen" (KommKlimaFöR)

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Freistaat Bayern
  • Zielgruppe: Bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern, Mitglieder der Bayerischen Klima-Allianz können für ausgewählte Vorhaben Zuwendungen beantragen
  • Themenfeld: Durchführung von Vorhaben zum Klimaschutz
  • Fördersumme: Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:
    bis zu 50 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse, falls eine Kombinierbarkeit mit der Kommunalrichtlinie des Bundes möglich ist)
    bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)
    bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf)
  • Anforderungen: Anträge bei den zuständigen Regierungen einreichen
  • Link zur Webseite: Förderschwerpunkt Klimaschutz in Kommunen (bayern.de)

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Eine Glühbirne und ein Netzstecker liegen auf einem Tisch

Energie und Umwelt: Förderkredite und Zuschüsse für kommunale Unternehmen

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  • Projektträger: KFW
  • Zielgruppe: abhängig nach Förderschwerpunkt, u.a. Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Antragsteller, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund, Unternehmen sowie natürliche Personen
  • Themenfeld: Quartiersversorgung, Nachhaltige Mobilität, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Klimafreundlicher Neubau, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Umwelt und Innovation
  • Fördersumme: abhängig je nach Förderschwerpunkt
  • Anforderungen: Teilweise Einbringen eines Eigenanteils
  • Link zur Webseite: Förderprodukte für Energie und Umwelt | KfW

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Logo der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)

Finanzielle Unterstützung für kommunale Partnerschaften

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: Neue Antragstellung voraussichtlich 2024
  • Geldgeber: Im Auftrag von Engagement global mit den Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • Projektträger: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
  • Zielgruppe: Kommunen welche im Programm „Kommunale Klimapartnerschaften“ der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global Partner sind
  • Themenfeld: Projekte in den Bereichen Emissionsminderung, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Meeren und Küsten, Erhalt von Wäldern und Biodiversität
  • Fördersumme: k. A.
  • Anforderungen: Teilnahme am Projekt „Kommunale Klimapartnerschaften“, maximale Laufzeit darf drei Jahre nicht überschreiten; Anteilsfinanzierung
  • Link zur Webseite: Förderprogramm FKKP - SKEW (engagement-global.de)

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