Förderungen
Förderdatenbanken
- EU-Fördermittelkompass für Kommunen 2021-2027
- Online Förderwegweiser der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)
- Förderwegweiser (Bayern): Überblick und ausführliche Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
- EU-Fördergelder für die Kommune – Einstieg und Wegweiser: Übersicht über Strukturprogramme und unterschiedliche EU-Fördertöpfe
- Informationen der Deutschen Vernetzungsstelle Ländlicher Raum (DVS) zu Fördermöglichkeiten für Projekte im ländlichen Raum
- Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
- Förderfibel Umweltschutz und Energie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
- Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern
- Infoseite zur Finanzierung von Klimaschutzvorhaben
Förderungen bayernweit oder bundesweit:
Dorferneuerung (DorfR) (Umweltschutz und Klimaanpassung)
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: neue Dorferneuerungsrichtlinie seit 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Zielgruppe: Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern
- Themenfeld: Fokus auf Klimaanpassung, Klima- und Umweltschutz
- Fördersumme: Max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Ausnahme: Maßnahmen, für die auf Grundlage gesonderter Regelungen ein Höchstfördersatz von 90 Prozent zugelassen worden ist.
- Anforderungen: siehe Punkt 4 („Zuwendungsvoraussetzungen“) in den Dorferneuerungsrichtlinien
- Link zur Webseite: Dorferneuerung - DorfR - Förderfibel Umweltschutz und Energie (bayern.de)
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Dorferneuerung des StMELF
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: fortlaufend
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Zielgruppe: Bayerische Gemeinden und Dörfer
- Themenfeld: Diverse Maßnahmen im Bereich der Dorferneuerung, siehe „Förderbereiche“
- Fördersumme: je nach Bereich unterschiedlich, siehe „Fördersätze“
- Anforderungen: Die Gemeinde muss einen Antrag stellen und vom zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen werden. Die Dorferneuerung kann durchgeführt werden in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich Weilern und Einzelanwesen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang. Ein beteiligter Gemeindeteil soll in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben.
- Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Dorferneuerung in Bayern
Städtebauförderung
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: fortlaufend
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Zielgruppe: Bayerische Städte, Märkte und Dörfer grundsätzlich aller Größen
- Themenfeld: Sanierungsmaßnahmen, Maßnahmen der Sozialen Stadt, des Stadtumbaus, für Aktive Zentren, des Städtebaulichen Denkmalschutzes und der interkommunalen Daseinsvorsorge (im Bestand) sowie städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (v.a. für neue Gebiete, ggf. auch für die Konversion von Brachflächen) nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Gefördert werden entweder gebietsbezogene Gesamtmaßnahmen oder städtebauliche Einzelvorhaben. Siehe auch Förderschwerpunkte.
- Fördersumme: je nach Programm unterschiedlich (siehe Zusammenstellung der Städtebauförderung)
- Anforderungen: je nach Programm (siehe Förderprogramme)
- Link zur Webseite: Städtebauförderung - Städtebauliche Erneuerung in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: fortlaufend
- Geldgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Zielgruppe: Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen in Bayern
- Themenfeld: Umweltstudien mit Bezug auf Energiekonzepte, Umsetzungsbegleitung
- Fördersumme: bis zu 50 % bei kommunalen Gebietskörperschaften und Trägern kirchlicher oder anderer Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO bzw. bis zu 40 % bei Unternehmen, die keine KMU gemäß Anhang I AGVO sind; bis zu 70 % bei kommunalen Gebietskörperschaften für kommunale/regionale Energienutzungspläne; bis zu 70 % für die Umsetzungsbegleitung von kommunalen/regionalen Energienutzungsplänen. Die Förderhöchstsumme bei Energieeinsparkonzepten beträgt 50 000 Euro, bei der Umsetzungsbegleitung 40 000 Euro.
- Anforderungen: siehe Punkt 4. (Zuwendungsvoraussetzungen) der Förderrichtlinie (BayMBl. 2019 Nr. 88 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de))
- Link zur Webseite: Energieförderung - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (bayern.de)
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Förderschwerpunkt "Klimaschutz in Kommunen" (KommKlimaFöR)
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: fortlaufend (eine überarbeitete Förderrichtlinie ist derzeit in Vorbereitung, 20.4.2026).
- Geldgeber: Freistaat Bayern
- Zielgruppe: Bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern, Mitglieder der Bayerischen Klima-Allianz können für ausgewählte Vorhaben Zuwendungen beantragen
- Themenfeld: Durchführung von Vorhaben zum Klimaschutz
- Fördersumme: Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:
bis zu 50 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse, falls eine Kombinierbarkeit mit der Kommunalrichtlinie des Bundes möglich ist)
bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)
bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf) - Anforderungen: Anträge bei den zuständigen Regierungen einreichen
- Link zur Webseite: Förderschwerpunkt Klimaschutz in Kommunen (bayern.de)
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Energie und Umwelt: Förderkredite und Zuschüsse für kommunale Unternehmen
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: fortlaufend
- Geldgeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- Projektträger: KFW
- Zielgruppe: abhängig nach Förderschwerpunkt, u.a. Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Antragsteller, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund, Unternehmen sowie natürliche Personen
- Themenfeld: Quartiersversorgung, Nachhaltige Mobilität, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Klimafreundlicher Neubau, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Umwelt und Innovation
- Fördersumme: abhängig je nach Förderschwerpunkt
- Anforderungen: Teilweise Einbringen eines Eigenanteils
- Link zur Webseite: Förderprojekte für Energie und Umwelt
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Finanzielle Unterstützung für kommunale Partnerschaften
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: Seit 2024 bis heute Antragstellung möglich
- Geldgeber: Im Auftrag von Engagement global mit den Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Projektträger: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
- Zielgruppe: Kommunen welche im Programm „Kommunale Klimapartnerschaften“ der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global Partner sind
- Themenfeld: Projekte in den Bereichen Emissionsminderung, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Meeren und Küsten, Erhalt von Wäldern und Biodiversität
- Fördersumme: k. A.
- Anforderungen: Teilnahme am Projekt „Kommunale Klimapartnerschaften“, maximale Laufzeit darf drei Jahre nicht überschreiten; Anteilsfinanzierung
- Link zur Webseite: Förderprogramm FKKP - SKEW (engagement-global.de)
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„Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte“ (Nakopa)
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: wiederkehrend (Termine für aktuelle Förderungen siehe Link unten)
- Geldgeber: Im Auftrag von Engagement global mit den Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Projektträger: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
- Zielgruppe: Kommunalverwaltungen und die städtischen Bezirke für das Land Berlin und des Stadtstaates Hamburg. Als Projektpartner gilt die Kommune im Globalen Süden, mit denen der Zuwendungsempfänger eine partnerschaftliche Beziehung eingegangen ist.
- Themenfeld: Kommunale Entwicklungspolitik; Inhaltlich: Bezug zur Agenda 2030 und zur Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und damit zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
- Fördersumme: Die Höhe der beantragten Förderung muss zwischen 50.000 und 250.000 Euro liegen.
- Anforderungen: Die SKEW fördert Projekte im Kontext partnerschaftlicher Kommunalbeziehungen mit einem Land der DAC-Liste. Voraussetzung ist, dass die Projekte von den beiden Partnerkommunen gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden
- Link zur Webseite: Nakopa - SKEW (engagement-global.de)
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Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: wiederkehrend, Förderanträge für eine Projektdurchführung im Jahr 2026 müssen bis spätestens 15. Oktober 2026 eingereicht werden.
- Geldgeber: Im Auftrag von Engagement global mit den Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Projektträger: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
- Zielgruppe: Kommunalverwaltungen
- Themenfeld: Bezug auf den entwicklungspolitischen Wirkungskreis der Kommunen und kann sich auf eines oder mehrere der folgenden Themengebiete beziehen: Bildungs- und Informationsarbeit, konzeptionelle Weiterentwicklung / Qualifizierung, vernetztes Handeln, Süd-Nord / Nord-Süd Begegnungen
- Fördersumme: Pro Projekt zwischen 1.000 und 20.000 Euro; Für Süd-Nord/ Nord-Süd-Begegnungen sowie kleine Partnerschaftsprojekte können bis zu 50.000 Euro beantragt werden
- Anforderungen: Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen vom Antragssteller in Form von Eigen- und/ oder Drittmitteln erbracht werden. Die Projekte dürfen die Laufzeit von 12 Monaten nicht überschreiten. Sie müssen 26abgeschlossen werden.
- Link zur Webseite: Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik - SKEW (engagement-global.de)
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Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement PLUS
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: k.A. (Die Förderung läuft vorerst bis Ende 2026. Stand: 20.4.26)
- Geldgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Projektträger: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
- Zielgruppe: Natürliche oder juristische Person, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne von § 2 des Bundeswaldgesetztes auf dem Gebiet der BRD bewirtschaftet
- Themenfeld: Förderung von Maßnahmen eines klimaangepassten Waldmanagements, Stärkung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Wälder gegen die Folgen des Klimawandels
- Fördersumme: Die Zuwendung wird flächenbezogen gewährt und beträgt bis zu 100 Euro pro Hektar. Die Höhe der Zuwendung ist u. a. abhängig von (I) der zuwendungsfähigen Waldfläche pro Betrieb, (II) der Durchführung des Kriteriums 2.2.12 der Richtlinie (natürliche Waldentwicklung), und (III) bereits gewährten Förderungen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in der Übersicht zur Berechnung der Zuwendungshöhe.
- Link zur Webseite: Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement: Hintergrund (klimaanpassung-wald.de)
Weiterlesen … Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement PLUS
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