Förderungen

Förderungen bayernweit oder bundesweit:

Mehrere Wassertropfen fallen auf eine Wasserfläche

Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben

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Ein Haus mit Solardach

Dorferneuerung (DorfR) (Umweltschutz und Klimaanpassung)

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: neue Dorferneuerungsrichtlinie seit 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026
  • Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  • Zielgruppe: Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern
  • Themenfeld: Fokus auf Klimaanpassung, Klima- und Umweltschutz
  • Fördersumme: Max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Ausnahme: Maßnahmen, für die auf Grundlage gesonderter Regelungen ein Höchstfördersatz von 90 Prozent zugelassen worden ist.
  • Anforderungen: siehe Punkt 4 („Zuwendungsvoraussetzungen“) in den Dorferneuerungsrichtlinien
  • Link zur Webseite: Dorferneuerung - DorfR - Förderfibel Umweltschutz und Energie (bayern.de)

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Skizziertes Bild einer Kommune

Dorferneuerung des StMELF

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Zielgruppe: Bayerische Gemeinden und Dörfer
  • Themenfeld: Diverse Maßnahmen im Bereich der Dorferneuerung, siehe „Förderbereiche
  • Fördersumme: je nach Bereich unterschiedlich, siehe „Fördersätze
  • Anforderungen: Die Gemeinde muss einen Antrag stellen und vom zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen werden. Die Dorferneuerung kann durchgeführt werden in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich Weilern und Einzelanwesen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang. Ein beteiligter Gemeindeteil soll in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben.
  • Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Dorferneuerung in Bayern

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Bild eines modernen Mehrfamilienhauses

Städtebauförderung

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Ein Strommast steht vor einem Sonnenuntergang

Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • Zielgruppe: Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen in Bayern
  • Themenfeld: Umweltstudien mit Bezug auf Energiekonzepte, Umsetzungsbegleitung
  • Fördersumme: bis zu 50 % bei kommunalen Gebietskörperschaften und Trägern kirchlicher oder anderer Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO bzw. bis zu 40 % bei Unternehmen, die keine KMU gemäß Anhang I AGVO sind; bis zu 70 % bei kommunalen Gebietskörperschaften für kommunale/regio­nale Energienutzungspläne; bis zu 70 % für die Umsetzungsbegleitung von kommunalen/regionalen Energienutzungsplänen. Die Förderhöchstsumme bei Energieeinsparkonzepten beträgt 50 000 Euro, bei der Umsetzungsbegleitung 40 000 Euro.
  • Anforderungen: siehe Punkt 4. (Zuwendungsvoraussetzungen) der Förderrichtlinie (BayMBl. 2019 Nr. 88 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de))
  • Link zur Webseite: Energieförderung - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (bayern.de)

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Zwei Hände halten Erde mit einer kleinen Pflanze umschlossen, zwei weitere Hände ohne Inhalt nähern sich diesen Händen

Förderschwerpunkt "Klimaschutz in Kommunen" (KommKlimaFöR)

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Freistaat Bayern
  • Zielgruppe: Bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern, Mitglieder der Bayerischen Klima-Allianz können für ausgewählte Vorhaben Zuwendungen beantragen
  • Themenfeld: Durchführung von Vorhaben zum Klimaschutz
  • Fördersumme: Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:
    bis zu 50 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse, falls eine Kombinierbarkeit mit der Kommunalrichtlinie des Bundes möglich ist)
    bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)
    bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf)
  • Anforderungen: Anträge bei den zuständigen Regierungen einreichen
  • Link zur Webseite: Förderschwerpunkt Klimaschutz in Kommunen (bayern.de)

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Eine Glühbirne und ein Netzstecker liegen auf einem Tisch

Energie und Umwelt: Förderkredite und Zuschüsse für kommunale Unternehmen

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  • Projektträger: KFW
  • Zielgruppe: abhängig nach Förderschwerpunkt, u.a. Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Antragsteller, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund, Unternehmen sowie natürliche Personen
  • Themenfeld: Quartiersversorgung, Nachhaltige Mobilität, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Klimafreundlicher Neubau, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Umwelt und Innovation
  • Fördersumme: abhängig je nach Förderschwerpunkt
  • Anforderungen: Teilweise Einbringen eines Eigenanteils
  • Link zur Webseite: Förderprodukte für Energie und Umwelt | KfW

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Logo der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)

Finanzielle Unterstützung für kommunale Partnerschaften

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: Neue Antragstellung voraussichtlich 2024
  • Geldgeber: Im Auftrag von Engagement global mit den Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • Projektträger: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
  • Zielgruppe: Kommunen welche im Programm „Kommunale Klimapartnerschaften“ der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global Partner sind
  • Themenfeld: Projekte in den Bereichen Emissionsminderung, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Meeren und Küsten, Erhalt von Wäldern und Biodiversität
  • Fördersumme: k. A.
  • Anforderungen: Teilnahme am Projekt „Kommunale Klimapartnerschaften“, maximale Laufzeit darf drei Jahre nicht überschreiten; Anteilsfinanzierung
  • Link zur Webseite: Förderprogramm FKKP - SKEW (engagement-global.de)

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Logo der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)

„Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte“ (Nakopa)

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: wiederkehrend, Für einen Projektstart ab 2025 muss eine Interessensbekundung bis zum 30. April 2024 vorliegen; Nach positiver Prüfung ist eine Antrageinreichung bis 30. Juni 2024 möglich
  • Geldgeber: Im Auftrag von Engagement global mit den Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • Projektträger: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
  • Zielgruppe: Kommunalverwaltungen und die städtischen Bezirke für das Land Berlin und des Stadtstaates Hamburg. Als Projektpartner gilt die Kommune im Globalen Süden, mit denen der Zuwendungsempfänger eine partnerschaftliche Beziehung eingegangen ist.
  • Themenfeld: Kommunale Entwicklungspolitik; Inhaltlich: Bezug zur Agenda 2030 und zur Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und damit zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
  • Fördersumme: Die Höhe der beantragten Förderung muss zwischen 50.000 und 250.000 Euro liegen.
  • Anforderungen: Die SKEW fördert Projekte im Kontext partnerschaftlicher Kommunalbeziehungen mit einem Land der DAC-Liste. Voraussetzung ist, dass die Projekte von den beiden Partnerkommunen gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden
  • Link zur Webseite: Nakopa - SKEW (engagement-global.de)

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Logo der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)

Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: wiederkehrend, aktuell bis zum 15. Oktober 2024
  • Geldgeber: Im Auftrag von Engagement global mit den Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • Projektträger: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
  • Zielgruppe: Kommunalverwaltungen
  • Themenfeld: Bezug auf den entwicklungspolitischen Wirkungskreis der Kommunen und kann sich auf eines oder mehrere der folgenden Themengebiete beziehen: Bildungs- und Informationsarbeit, konzeptionelle Weiterentwicklung / Qualifizierung, vernetztes Handeln, Süd-Nord / Nord-Süd Begegnungen
  • Fördersumme: Pro Projekt zwischen 1.000 und 20.000 Euro; Für Süd-Nord/ Nord-Süd-Begegnungen sowie kleine Partnerschaftsprojekte können bis zu 50.000 Euro beantragt werden
  • Anforderungen: Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen vom Antragssteller in Form von Eigen- und/ oder Drittmitteln erbracht werden. Die Projekte dürfen die Laufzeit von 12 Monaten nicht überschreiten. Sie müssen 2023 abgeschlossen werden.
  • Link zur Webseite: Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik - SKEW (engagement-global.de)

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