Förderungen
Förderdatenbanken
- EU-Fördermittelkompass für Kommunen 2021-2027
- Online Förderwegweiser der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)
- Förderwegweiser (Bayern): Überblick und ausführliche Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
- EU-Fördergelder für die Kommune – Einstieg und Wegweiser: Übersicht über Strukturprogramme und unterschiedliche EU-Fördertöpfe
- Informationen der Deutschen Vernetzungsstelle Ländlicher Raum (DVS) zu Fördermöglichkeiten für Projekte im ländlichen Raum
- Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
- Förderfibel Umweltschutz und Energie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
- Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern
- Infoseite zur Finanzierung von Klimaschutzvorhaben
Förderungen bayernweit oder bundesweit:
Förderprogramm „Nachhaltig wirken“ – geförderte Beratung für Organisationen
Ihre Organisation engagiert sich sozial, ökologisch oder für die Gemeinschaft – und gleichzeitig stehen interne Veränderungen an? Vielleicht geht es um die Zusammenarbeit im Team, Fragen der Führung, die Gestaltung eines anstehenden Veränderungsprozesses oder auch das Schärfen der eigenen Vision. Häufig fehlt jedoch das Budget für externe Unterstützung, etwa für Moderation, Coaching oder strukturierende Begleitung.
Hier setzt das Förderprogramm „Nachhaltig wirken“ an. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie der EU gefördert und läuft bis Ende 2027.
Sozial oder ökologisch ausgerichtete Organisationen können darüber Beratungs-, Coaching- und Weiterbildungsangebote mit bis zu 85 % Förderung – teilweise auch kostenfrei – in Anspruch nehmen. Ob Ihre Organisation förderfähig ist, lässt sich unkompliziert im Gespräch klären.
Die Umsetzung erfolgt durch das imu Augsburg. Im Rahmen des Programms werden deutschlandweit Organisationen begleitet, darunter beispielsweise Bioläden, Therapiepraxen, Kulturinitiativen, Beratungen mit gesellschaftlichem Auftrag oder private Bildungsträger.
Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 1. April 2026 den fünften Projektaufruf des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ gestartet.
Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 30. Juni 2026 geeignete Projekte einzureichen. Die geförderten Vorhaben sollen maßgeblich zur Bewältigung von Klimawandelfolgen wie Trockenheit, Hitze und extremen Wettereignissen beitragen. Sie unterstützen die Temperatur- und Wasserregulierung und entfalten eine räumliche Wirkung. Im Fokus stehen naturbasierte Lösungen der blau-grünen Infrastruktur, die gleichzeitig einen Beitrag zum natürlichen Klimaschutz leisten (CO2-Aufnahme aus der Atmosphäre).
Kleinstadt-Labore 2026–2027 zum Thema „Neues Wohnen“
Wirkungsraum: bundesweit
Zeitraum: 2026-2027 (Laufzeit 18 Monate)
Geldgeber: Kleinstadt Akademie
Zielgruppe: Kleinstädte mit in der Regel 5.000 bis 20.000 Einwohnende (Abweichungen in begründeten Ausnahmefällen)
Themenfeld: Entwicklung & Erprobung innovativer Lösungen rund um das Thema „Neues Wohnen“ Unterstützung für Klimaschutz und Klimaanpassung
Fördersumme: bis zu 75.000 Euro pro Projekt
Anforderungen: aktive Umsetzung des Projekts, Teilnahme an Vernetzungs- und Austauschformaten, regelmäßige Berichterstattung, Erstellung eines abschließenden Projektportraits
Link zur Webseite: Kleinstadt Akademie
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Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald)
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: Eine Antragstellung ist innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums bei dem für den Betrieb zuständigen Revierförster am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich. Die untere Naturschutzbehörde beim jeweiligen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt prüft, ob eine Maßnahme die Voraussetzungen für die Teilnahme am Vertragsnaturschutz erfüllt. Das Förderprogramm läuft voraussichtlich noch bis 31.12.2028
- Geldgeber: Freistaat Bayern
- Zielgruppe: Private und körperschaftliche Waldbesitzer, Rechtler, von Waldbesitzern beauftragte Vereine, Verbände und Vereinigungen von Waldbesitzern
- Themenfeld: Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald bietet eine Fülle an unterschiedlichen Maßnahmen für ein Mehr an Naturschutz in unseren Wäldern: Vom Erhalt eines einzelnen Biotopbaums bis zur Fortführung historischer Waldnutzungsformen wie Nieder- oder Mittelwald. Insbesondere der Erhalt von Totholz und Biotopbäumen, die für eine Vielzahl von Pilz-, Moos-, Insekten- und Flechtenarten die Lebensgrundlagen bilden, steht im Mittelpunkt der Förderung.
- Fördersumme: Zuwendungen werden als Projektförderung im Weg der Festbetragsfinanzierung (Pauschalen) gewährt. Die Anlage der Richtlinie enthält die Fördersätze der jeweiligen Maßnahmen.
- Anforderungen: k. A.
- Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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Förderinitiative "Klima wandel(t) Innenstadt" des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: k. A.
- Geldgeber: Freistaat Bayern
- Zielgruppe: Fördermittel über Gemeinden auch für private Immobilieneigentümer
- Themenfeld: Unterstützung für Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördersumme: Freistaat gibt Zuschüsse der Städtebauförderung mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent
- Anforderungen: k. A.
- Link zur Webseite: Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
KfW-Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen: Grünflächen schaffen und Artenvielfalt im Siedlungsbereich fördern“
- Wirkungsraum: bundesweit
- Geldgeber: KfW
- Zielgruppe: kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe vom kommunalen Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind
- Themenfeld: für Grünflächen und heimische Artenvielfalt, für die Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen durch Entsiegelung
- Fördersumme: Zuschuss in Höhe von 50% bis 80% der Kosten, für Sach- und Personalkosten von Kommunen
- Anforderungen: Die Maßnahmen sollten innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein, einmalige Verlängerung von 24 Monaten möglich. Für die Pflege von Neupflanzungen gilt ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten nach Abschluss der Umsetzungsmaßnahmen
- Link zur Webseite: KfW
KfW-Förderanträge für klimafreundlichen Wohnraum
Die Bundesregierung investiert massiv in den Bau bezahlbarer und klimafreundlicher Wohnungen. Dabei geht es um die Förderungen für klimafreundlichen Neubau, altersgerechten Umbau und genossenschaftliches Wohnen, für die die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab sofort wieder Förderanträge annimmt. Außerdem wird die Bundesregierung im laufenden Jahr das „Wohneigentum für Familien“ (WEF), den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) sowie die Programme „Jung kauft Alt“ und „Gewerbe zu Wohnen“ mit erheblichen Mitteln fördern.
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Finanzielle Unterstützung für kommunale Partnerschaften: Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: Seit dem Jahr 2024 können Fördergelder in den Themenbereichen Emissionsminderung, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Meeren und Küsten, Erhalt von Wäldern oder/und Biodiversität über das Förderinstrument Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (Nakopa) beantragt werden.
- Geldgeber: Im Auftrag von Engagement global mit den Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Projektträger: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
- Zielgruppe: Kommunen welche im Programm „Kommunale Klimapartnerschaften“ der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global Partner sind
- Themenfeld: Projekte in den Bereichen Emissionsminderung, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Meeren und Küsten, Erhalt von Wäldern und Biodiversität
- Fördersumme: k. A.
- Anforderungen: Teilnahme am Projekt „Kommunale Klimapartnerschaften“, maximale Laufzeit darf drei Jahre nicht überschreiten; Anteilsfinanzierung
- Link zur Webseite: Förderprogramm FKKP - SKEW (engagement-global.de)
Programm "Bildungskommunen"
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: Das Förderprogramm läuft noch bis 30.6.2029
- Geldgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Projektträger: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Zielgruppe: Kreise und kreisfreien Städte
- Themenfeld: Stärkung des Bildungsmanagements in Kommunen; Verbesserung des datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements in Kommunen sowie beim Auf- und Ausbau von analog-digital vernetzten und thematisch vertieften Bildungslandschaften
- Fördersumme: Gewährung einer Anteilsfinanzierung. Die Förderquote richtet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus: bis zu 40% Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60% Förderung für Übergangsregionen
- Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils
- Link zur Webseite: www.transferinitiative.de/
Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: fortlaufend
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Zielgruppe: in Bayern ansässige Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Kommunalunternehmen nach Art. 89 der Gemeindeordnung und gemeinsame Kommunalunternehmen nach Art. 49 KAG.
- Themenfeld: wasserwirtschaftliche Maßnahmen
- Fördersumme: Der Anteil aller Zuwendungen (auch aus anderen
Förderprogrammen) darf maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen. - Anforderungen: Siehe detaillierte Informationen auf der Webseite des Ministeriums.
- Link zur Webseite: Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben in Bayern
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