Förderungen
Förderdatenbanken
- EU-Fördermittelkompass für Kommunen 2021-2027
- Online Förderwegweiser der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)
- Förderwegweiser (Bayern): Überblick und ausführliche Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
- EU-Fördergelder für die Kommune – Einstieg und Wegweiser: Übersicht über Strukturprogramme und unterschiedliche EU-Fördertöpfe
- Informationen der Deutschen Vernetzungsstelle Ländlicher Raum (DVS) zu Fördermöglichkeiten für Projekte im ländlichen Raum
- Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
- Förderfibel Umweltschutz des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
- Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern
- Infoseite zur Finanzierung von Klimaschutzvorhaben
Förderungen bayernweit oder bundesweit:
Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: Neuer Förderaufruf vom 15. Mai 2025 bis zum 15. August 2025
- Geldgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Rahmen der Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS)
- Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH
- Zielgruppe: Kommunen, zur Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz. Ziel der Förderung ist die Etablierung eines Anpassungsmanagements, das einen besonderen Fokus auf naturbasierte Lösungen legt.
- Themenfeld: Natürlicher Klimaschutz, Klimaanapassung, Biodiversität
- Fördersumme: je nach Förderschwerpunkt unterschiedlich
- Weitere Informationen auf den Seiten der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH
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Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald)
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: Eine Antragstellung ist innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums bei dem für den Betrieb zuständigen Revierförster am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich. Die untere Naturschutzbehörde beim jeweiligen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt prüft, ob eine Maßnahme die Voraussetzungen für die Teilnahme am Vertragsnaturschutz erfüllt. (Update Dezember 2024: Aktuell können Anträge bis zum 30. Mai 2025 eingereicht werden)
- Geldgeber: Freistaat Bayern
- Zielgruppe: Private und körperschaftliche Waldbesitzer, Rechtler, von Waldbesitzern beauftragte Vereine, Verbände und Vereinigungen von Waldbesitzern
- Themenfeld: Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald bietet eine Fülle an unterschiedlichen Maßnahmen für ein Mehr an Naturschutz in unseren Wäldern: Vom Erhalt eines einzelnen Biotopbaums bis zur Fortführung historischer Waldnutzungsformen wie Nieder- oder Mittelwald. Insbesondere der Erhalt von Totholz und Biotopbäumen, die für eine Vielzahl von Pilz-, Moos-, Insekten- und Flechtenarten die Lebensgrundlagen bilden, steht im Mittelpunkt der Förderung.
- Fördersumme: Zuwendungen werden als Projektförderung im Weg der Festbetragsfinanzierung (Pauschalen) gewährt. Die Anlage der Richtlinie enthält die Fördersätze der jeweiligen Maßnahmen.
- Anforderungen: k. A.
- Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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Förderprogramm für Reparaturinitiativen
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: Förderung läuft bis Anfang 2026
- Geldgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Projektträger: anstiftung (Förderportal auf der Webseite, voraussichtlich ab Dezember 2024)
- Zielgruppe: Alle Reparaturinitiativen, die als eingetragene Vereine organisiert sind und deren Gemeinnützigkeit mit einem Freistellungsbescheid durch ihr zuständiges Finanzamt festgestellt wurde. Das BMUV plant, mit einem Folgeprogramm im Jahr 2025 auch jene Reparatur-Initiativen zu fördern, die nicht als Vereine organisiert sind.
- Themenfeld: Reparieren statt Wegwerfen weiter zu fördern und den Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen
- Fördersumme: einmalig bis zu 3.000 €, eine wiederkehrende Förderung ist ausgeschlossen
- Anforderungen: Reparaturinitiativen, die als eingetragene Vereine organisiert sind und deren Gemeinnützigkeit mit einem Freistellungsbescheid durch ihr zuständiges Finanzamt festgestellt wurde
- Link zur Webseite: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/bundesumweltministerium-foerdert-erstmals-repair-cafes-und-selbsthilfewerkstaetten
Förderinitiative "Klima wandel(t) Innenstadt" des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: k. A.
- Geldgeber: Freistaat Bayern
- Zielgruppe: Fördermittel über Gemeinden auch für private Immobilieneigentümer
- Themenfeld: Unterstützung für Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördersumme: Freistaat gibt Zuschüsse der Städtebauförderung mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent
- Anforderungen: k. A.
- Link zur Webseite: Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
KfW-Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen: Grünflächen schaffen und Artenvielfalt im Siedlungsbereich fördern“
- Wirkungsraum: bundesweit
- Geldgeber: KfW
- Zielgruppe: kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe vom kommunalen Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind
- Themenfeld: für Grünflächen und heimische Artenvielfalt, für die Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen durch Entsiegelung
- Fördersumme: Zuschuss in Höhe von 80% bis 90% der Kosten, für Sach- und Personalkosten von Kommunen
- Anforderungen: Die Maßnahmen sollten innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein, einmalige Verlängerung von 24 Monaten möglich. Für die Pflege von Neupflanzungen gilt ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten nach Abschluss der Umsetzungsmaßnahmen
- Link zur Webseite: KfW
KfW-Förderanträge für klimafreundlichen Wohnraum
Die Bundesregierung wird 2024 massiv in den Bau bezahlbarer und klimafreundlicher Wohnungen investieren. Dabei geht es um die Förderungen für klimafreundlichen Neubau, altersgerechten Umbau und genossenschaftliches Wohnen, für die die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab sofort wieder Förderanträge annimmt. Außerdem wird die Bundesregierung im laufenden Jahr das „Wohneigentum für Familien“ (WEF), den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) sowie die Programme „Jung kauft Alt“ und „Gewerbe zu Wohnen“ mit erheblichen Mitteln fördern.
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Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ - Schicken Sie Ihre Idee ins Rennen!
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: 01. März bis 30. April 2024; 01. September bis 31. Oktober 2024
- Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Projektträger: Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG)
- Zielgruppe: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts; kommunale Eigenbetriebe
- Themenfeld: modellhafte investive Projekte zur Stärkung des Radverkehrs; Es sollen Anreize zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr aufs Fahrrad geschaffen werden, die zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen
- Fördersumme: Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro
- Anforderungen: Maßnahmen sollen einen regionalen Modellcharakter aufweisen, insbesondere in Bezug auf eine klimafreundliche und radverkehrsgerechte Umgestaltung des Straßenraumes, die Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie die Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen
- Link zur Webseite: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/klimaschutz-durch-radverkehr
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Finanzielle Unterstützung für kommunale Partnerschaften: Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: Neue Antragstellung voraussichtlich 2024
- Geldgeber: Im Auftrag von Engagement global mit den Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Projektträger: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
- Zielgruppe: Kommunen welche im Programm „Kommunale Klimapartnerschaften“ der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global Partner sind
- Themenfeld: Projekte in den Bereichen Emissionsminderung, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Meeren und Küsten, Erhalt von Wäldern und Biodiversität
- Fördersumme: k. A.
- Anforderungen: Teilnahme am Projekt „Kommunale Klimapartnerschaften“, maximale Laufzeit darf drei Jahre nicht überschreiten; Anteilsfinanzierung
- Link zur Webseite: Förderprogramm FKKP - SKEW (engagement-global.de)
Programm "Bildungskommunen"
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: 2021 bis 2027, siehe Webseite für aktuelle Förderfenster
- Geldgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Projektträger: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Zielgruppe: Kreise und kreisfreien Städte
- Themenfeld: Stärkung des Bildungsmanagements in Kommunen; Verbesserung des datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements in Kommunen sowie beim Auf- und Ausbau von analog-digital vernetzten und thematisch vertieften Bildungslandschaften
- Fördersumme: Gewährung einer Anteilsfinanzierung. Die Förderquote richtet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus: bis zu 40% Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60% Förderung für Übergangsregionen
- Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils
- Link zur Webseite: Bildungskommunen - BMBF
Regional-Nahversorgungsrichtlinie des Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: k. A.
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
- Zielgruppe: Landkreise und kreisfreie Städte
- Themenfeld: Ernährungssouveränität, kurze Transportwege, regionale Wirtschaftskreisläufe
- Fördersumme: einmalig maximal 10.000 € pro Zuwendungsempfänger
- Anforderungen: Vernetzung von Handelspartner*innen unter Einbeziehung von regionalen direktvermarktenden Kleinst- und Kleinunternehmen (Landwirte, kleines Ernährungshandwerk)
- Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie (bayern.de)
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