Vereinfachung der Förderung: Neue Kommunalrichtlinie seit November 2024

Geldmünzen werden aufeinander gestapelt

Die überarbeitete Kommunalrichtlinie (KRL) ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Die Änderungen vereinfachen die Beantragung von Fördermitteln und verringern bürokratische Hürden. Kommunale Akteur*innen können so noch besser bei ihren Klimaschutzprojekten unterstützt werden. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung der Festbetragsförderung. Anträge nach der neuen KRL können ab dem 1. Februar 2025 gestellt werden. Weitere Informationen zur KRL finden Sie auf den Seiten der Agentur für kommunalen Klimaschutz.

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