Stärkerer Schutz vor Greenwashing ab September 2026

Ab 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Regeln gegen Greenwashing. Grundlage ist die „EU-Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“, kurz EmpCo. Deutschland hat die Vorgaben im Februar in deutsches Recht umgesetzt.  Für Unternehmen bedeutet das: Umweltaussagen müssen künftig belegt, transparent und nachvollziehbar sein, mit klarer Spezifizierung und belegbarer Grundlage. Auch die Verwendung von Nachhaltigkeits- oder Umweltsiegeln wird stärker reguliert, etwa durch die Nutzung von offiziellen Dritt-Zertifizierungssystemen. Zudem sind ab September pauschale Umweltaussagen über ein Produkt verboten, wenn sie sich nur auf ein Bestandteil beziehen. Produktbezogene Klimaaussagen werden stark eingeschränkt, wenn sie auf Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen. Gleichzeitig erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Informationen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Softwareupdates und Garantien. Die EmpCo-Richtlinie betrifft alle Unternehmen, die in der Europäischen Union Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucherinnen und -verbraucher verkaufen oder bewerben.  
weitere Informationen zur EmpCO-Richtlinie

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